Das Beratungsteam der Green Gesamtschule besteht aus professionellen Mitarbeitern, Schulsozialpädagogen und einer Beratungslehrerin. Es richtet seine Angebote an einzelne SchülerInnen, SchülerInnengruppen und Eltern sowohl vorbeugend als auch bei konkreten Schwierigkeiten, Problemen oder Konflikten. Dabei arbeitet es sehr eng mit den Lehrkräften, insbesondere den KlassenlehrerInnen, der Schulleitung und außerschulischen Beratungsinstitutionen zusammen.

Eine der wichtigsten Leitlinien unseres Beratungskonzepts ist es, bei Schwierigkeiten Hilfen so zu geben, dass die Betroffenen lernen, mit dem Problem selbstwirksam umzugehen und befähigt werden, für die Zukunft eigene Lösungsstrategien zu entwickeln.
Das setzt voraus, kognitives, soziales und emotionales Lernen in der Schule als gleichrangig zu betrachten und die Kinder und Jugendlichen in ihrer gesamten Persönlichkeit und ihren unterschiedlichen sozialen Problemen und kulturellen Hintergründen anzunehmen. Damit dieses Vorhaben gelingt, wirkt das Beratungsteam bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten mit.
Unser Team bemüht sich, positive Lern- und Lebensbedingungen (classroom management) zu schaffen, die Schule als Lebensraum so zu gestalten, das alle SchülerInnen darin ihren Platz finden, sowie vielfältige Beziehungen zum sozialen Umfeld entwickeln können.

Wir sind der Auffassung, dass es im Sozialgefüge Schule drei wichtige Grundelemente gibt:
1. die SchülerInnen
2. die LehrerInnen und
3. die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.

Aus diesem Grund bemüht sich unser Team allen beteiligten Personen angemessene Hilfen anzubieten, und bei ihren Herausforderungen unterstützend zu begleiten. Dabei spielen klar formulierte pädagogische Ziele, effektive Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und das gemeinsame Lernen eine bedeutende Rolle – denn wir verstehen uns als lernendes System!

Unser Beratungskonzept umfasst drei Grundprinzipien:

1. Freiwilligkeit:
Für alle Beratungsangebote entscheiden sich die einzelnen SchülerInnen und Eltern freiwillig.

2. Verlässlichkeit:
Hat sich ein Schüler, eine Schülerin oder eine Klasse grundsätzlich für ein Angebot entschieden, ist es für den vereinbarten Zeitraum für alle Seiten verpflichtend – Ausnahmen kann es nur bei nachvollziehbar gravierenden Gründen geben.

3. Vertraulichkeit:
Beratungsgespräche werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Ausnahmen gibt es nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei akuten Gefährdungssituationen.

Das Beratungsteam der Green Gesamtschule

Simone Kaiser-Gülicher, Beratungslehrerin
Bülent Korkmaz, Schulsozialpädagoge
Emre Yesilyurt, Schulsozialpädagoge